Die unten aufgeführten Regelungen gelten aufgrund der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Baden-Württemberg und sind anlehnend an die Richtlinien des Deutschen Rollsport-und Inline-Verbandes (DRIV) erstellt, um das Infektionsrisiko zu minimieren und eine weitere Ausbreitung von COVID-19 zu vermeiden.
Hygiene-und Abstandsregeln
- Grundsätzlich gilt die Abstandsregelung, d.h. es ist immer der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. auch eingenommene Sitzplätze auf der Tribüne dürfen den Mindestabstand von 1,5 m nicht unterschreiten !
- Um Personenströme und Warteschlangen zu vermeiden, wird es eine separate Ein-und Ausgangsregelung geben
- Beim Betreten oder Verlassen der Halle sind die Hände zu desinfizieren. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in der gesamten Halle (außer auf den Sitzplätzen) zwingend erforderlich !
- Hygieneregeln und Abstandshinweise werden in der Halle ausgehängt
- Während der gesamten Veranstaltung wird auf eine ausreichende Lüftung geachtet
- In den Sanitäreinrichtungen werden Handwasch-und Desinfektionsmittel sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt
- Oberflächen im Theken-und Essensbereich werden regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert
- Der Aufenthalt in den Kabinen/Duschen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken
- Jeder Spieler nutzt seine eigene Trinkflasche
Keine körperlichen Begrüßungsrituale der Mannschaften (z.B. Abklatschen)
Zutritts-und Teilnahmeverbot
- Bei allen beteiligten Personen (auch bei den Spielern, Trainern, Schiedsrichtern) muss vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
- Ein Zutritts-oder Teilnahmeverbot gilt, wenn
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, wie z.B. Husten und Halsschmerzen, Fieber, Atemnot oder andere Erkältungssymptome vorliegen.
- Die Person in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
Kontaktnachverfolgung
- Sportler und Offizielle werden in Start-/Teilnehmerlisten bzw. Spielberichtsbögen erfasst
- Die Zuschauer und sonstige Anwesenden werden in zusätzliche Teilnehmerlisten erfasst. Diese Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert und unterliegen dem Datenschutz. Nach den vier Wochen werden sie gelöscht
Maßnahmen und Organisatorisches
- Das Hygienekonzept muss der Gastmannschaft im Vorfeld übermittelt werden
- Der Verantwortliche der Heimmannschaft ist für die Einhaltung des Hygienekonzeptes (Zuschauerkontrolle, Kontrolle des Mindestabstandes usw.) während der gesamten Veranstaltung verantwortlich
- Mannschaften und Betreuer haben sich während des Spiels in „ihrem“ Bereich aufzuhalten, wobei auch hier der Mindestabstand von 1,5 m zu gewährleisten ist.
Die Spielerstühle dürfen nicht verschoben werden !